Kulturgüter – Musterland Schweiz: Die SGKGS befassen sich mit historischen oder künstlerischen wertvollen Bauten oder Baugruppen

Thun_SchlossbergDas Schloss Thun erbaut von den Herzögen von Zähringen

Kulturgüter – Musterland Schweiz

Die Schweiz geht beim Schutz von Kulturgütern weltweit voran. Die Schweizerische Gesellschaft für Kulturgüterschutz (SGKGS) mit Sitz des Generalsekretariates in Thun befassen sich mit historischen oder künstlerischen wertvollen Bauten oder Baugruppen, Kunstwerke und andere schützenswerte Kulturgüter.

Kulturgüter sind „bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von grosser Bedeutung ist“. Das Gesetz stellt deshalb folgende Objekte unter Schutz:

  • historische oder künstlerisch wertvolle Bauten oder Baugruppen
  • archäologische Fundorte an Land oder unter Wasser
  • Kunstwerke (Bilder, Plastiken, Fotographien oder Filme)
  • Archivalien und wertvolle Bücher
  • Zeugen aus der Industrie- und Verkehrsgeschichte
  • botanische und zoologische Werte
  • Kulturgüterschutzräume mit Kulturgütern oder deren Dokumentation

Bild: Die Geschichte des Schloss Thun beginnt im 12. Jahrhundert. In dieser Zeit entstand der Vorgängerbau. Entsprechende Holzbalken wurden später im Rittersaal wieder verwendet. Die Herzöge von Zähringen übernehmen die Stadt Thun und bauen sie zu einem Stützpunkt aus. Am West-Ende des Schlossbergs wird nach französischem Vorbild das Alte Schloss (Donjon) gebaut. Es prägt bis heute das Stadtbild. Gleich zeitig wurde auf dem Schlossberg eine ummauerte Siedlung für die Beamten errichtet.  Weiter > SGKGS